Grund- und Ersatzversorgung für Strom
Im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung der Schleswiger Stadtwerke GmbH belieferte zum Stand 1. Juli 2021 folgendes Energieversorgungsunternehmen die meisten Haushaltskunden*innen mit Strom und ist daher der Grundversorger gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG für die Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024:
Schleswiger Stadtwerke GmbH
Werkstraße 1
24837 Schleswig
Die Grundversorgungspflicht gilt bis zum 31.12.2024. Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 1. Juli 2024.
Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV
Stromkennzeichnung nach §42 EnWG Bezugsjahr 2020
Ausführliche Informationen und die aktuellen Umlagen finden Sie auf der Internetseite www.netztransparenz.de