100 % Glasfaser für Highspeed Telekommunikation
Unser 100% Glasfasernetz für Schleswig, BZV Schlei-Ostsee und BZV Haddeby
Eine zuverlässige 100% Glasfaser-Telekommunikations-Versorgung ist für Privathaushalte sowie für Unternehmen unverzichtbar. Als kommunales Unternehmen können wir Ihnen diese jederzeit in unserem Glasfaserausbaugebiet gewährleisten. Wir verlegen Glasfaser dabei immer direkt in jedes Gebäude FTTH (=Fiber to the Home). Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen zu spezifischen Auskünften zu einer Anschlussadresse.
Unser Glasfasernetzgebiet
Hausanschlusskosten für Glasfaser
Hausanschlusskosten Standard Glasfaser für Netzgebiet Schleswig
Beschreibung | Kosten/Einheit |
---|---|
Hausanschlusspauschale* Standard Grundpreis bis 20 Meter ab Grundstücksgrenze im Aktionszeitraum | 99,00 € /Anschluss**/*** |
Hausanschlusspauschale* Standard Grundpreis bis 20 Meter ab Grundstücksgrenze während der Baumaßnahme | 499,00 € /Anschluss** |
Hausanschlusspauschale* Standard Grundpreis bis 20 Meter ab Grundstücksgrenze nach Ende der Baumaßnhame | 990,00 € /Anschluss** |
Mehrlänge pro Meter ab 50 Meter mit Eigenleistung Tiefbau | 25,00 € /lfdm** |
Mehrlänge pro Meter ab 20 Meter ohne Eigenleistung Tiefbau | 60,00 € /lfdm** |
*Die Herstellung eines Glasfaser Hausanschlusses zur Anbindung an das Glasfasernetz der Schleswiger Stadtwerke GmbH ist gebunden an die Beauftragung eines Telekommunikationsproduktes der Schleswiger Stadtwerke GmbH.
**Preise in Euro inkl. der derzeit geltenden gesetzlichen USt. von 19 %/einmalig; für Einfamilienhaus/Mehrfamilienhaus. Die genannten Preise sind vorläufig. Anpassungen des Einmalentgeltes /Baukostenzuschusses können sich im Rahmen der Realisierung ergeben (z.B. aufgrund längerer Anbindungsstrecken und unvorhersehbaren Mehrlängen). Der tatsächliche Preis wird auf Grundlage der tatsächlichen Mengen und Längen nach einer Vor-Ort-Begehung und nach dem tatsächlichen Aufmaß ermittelt und in Rechnung gestellt.
***Der Aktionspreis gilt in den festgelegten Aktionszeiträumen für ausgewählte Aktionsgebiete/einmalig. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Auftragsunterlagen unter: www.stadtwerke-sh.de/glasfaser
Preisstand ab 14. April 2022
Hausanschlusskosten Standard Glasfaser für Netzgebiete Haddeby und Schlei-Ostsee
Beschreibung | Kosten/Einheit |
---|---|
Hausanschlusspauschale* Standard Grundpreis bis 20 Meter ab Grundstücksgrenze während der Baumaßnahme | 290,00 € /Anschluss** |
Hausanschlusspauschale* Standard Grundpreis bis 20 Meter ab Grundstücksgrenze nach Ende der Baumaßnhame | 990,00 € /Anschluss** |
Mehrlänge pro Meter ab 50 Meter mit Eigenleistung Tiefbau | 25,00 € /lfdm** |
Mehrlänge pro Meter ab 20 Meter ohne Eigenleistung Tiefbau | 60,00 € /lfdm** |
*Die Herstellung eines Glasfaser Hausanschlusses zur Anbindung an das Glasfasernetz der Schleswiger Stadtwerke GmbH ist gebunden an die Beauftragung eines Telekommunikationsproduktes der Schleswiger Stadtwerke GmbH.
**Preise in Euro inkl. der derzeit geltenden gesetzlichen USt. von 19 %; für Einfamilienhaus/Mehrfamilienhaus. Die genannten Preise sind vorläufig. Anpassungen des Einmalentgeltes /Baukostenzuschusses können sich im Rahmen der Realisierung ergeben (z.B. aufgrund längerer Anbindungsstrecken und unvorhersehbaren Mehrlängen). Der tatsächliche Preis wird auf Grundlage der tatsächlichen Mengen und Längen nach einer Vor-Ort-Begehung und nach dem tatsächlichen Aufmaß ermittelt und in Rechnung gestellt. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Auftragsunterlagen unter: www.stadtwerke-sh.de/glasfaser
Preisstand ab 14. April 2022
Vorgaben für die Verlegung von Leitungen im Rahmen des Glasfaserausbaus in Eigenleistung
Bei der Verlegung von Leitungen und Leerrohren im Rahmen des Glasfaser-Ausbaus auf privatem und öffentlichem Grund in Eigenleistung sind folgende Vorgaben und Richtlinien unbedingt zu beachten:
I. Vorgaben zur Verlegung auf privatem Grund
- Die Schleswiger Stadtwerke empfehlen auch auf privatem Grund nur fachkundigen Tiefbauunternehmen die Ausführung der Leistungen zu übergeben.
- Vor Baubeginn sind Leitungsauskünfte selbständig durch den Eigenleister bzw. seinen beauftragten Tiefbauer einzuholen.
- Sämtliche Leerrohre sind mit einer Mindestüberdeckung von 60 cm auf privaten und öffentlichen Flächen und 1,20 m auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu verlegen.
- Leerrohre sind in einem Sandbett zu verlegen.
- Das zu verbauende Leerrohrsystem wird von den Schleswiger Stadtwerken vorgegeben und kann nach Absprache ab Lager, Werkstraße 1 in 24837 Schleswig, gestellt werden. Die Freigabe der Lagerware ist mindestens fünf Werktage im Voraus mit den Schleswiger Stadtwerken abzustimmen.
- Die Lage der Leerrohre ist zu dokumentieren und den Schleswiger Stadtwerken zu übergeben.
- Sämtliche Kabel- und Montagearbeiten werden seitens der Schleswiger Stadtwerke durchgeführt.
Dazu zählen u.a.
- das Einblasen der Kabel,
- die Herstellung des Wanddurchbruchs und der Hauseinführung,
- die Montage des Übergabepunktes und die Inbetriebnahme des Anschlusses.
II. Zusätzliche Vorgaben zur Verlegung auf öffentlichem Grund
Neben den unter I. genannten Vorgaben sind die nachfolgend Genannten zu beachten:
- Auf öffentlichem Grund sind nur zugelassene Tiefbauunternehmen mit den Arbeiten zu beauftragen.
Die Ausführung hat gemäß den geltenden Normen und Vorschriften zu erfolgen, z.B.
- ZTVT-Stb – zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Tragschichten im Straßenba
- ZTVA-Stb – zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Aufgraben in Verkehrsflächen
- ZTV Asphalt-Stb – zusätzliche technische Vertragsbedingungen für den Bau von Fahrbahndecken aus Asphalt
- DIN 4124 Baugruben und Gräben, Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreite
- UVV – Unfallverhütungsvorschift nach den anerkannten Regeln der Technik
- Das Einholen einer verkehrsrechtlichen Anordnung erfolgt eigenständig durch den Eigenleister bzw. seinen beauftragten Tiefbauer inkl. anfallender Gebühren.
- Mindestabstände zu anderen Leitungen sind zu beachten.
- Den Genehmigungsantrag zur Verlegung von Telekommunikationslinien auf öffentlichem Grund nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) erstellen die Schleswiger Stadtwerke. Erst nach Eingang, vor- liegender Zustimmung und Freigabe seitens der Schleswiger Stadtwerke darf mit den Eigenleistungen begonnen werden. Bei klassifizierten Straßen (Kreis-, Landes-, Bundesstraßen und Autobahnen) ist mit einem längeren Genehmigungszeitraum zu rechnen.
- Die Dokumentation bei öffentlichen Straßen ist durch den Eigenleister zu erstellen und neben den vorab genannten Punkten mit Abständen der Leerrohre zum Fahrbahnrand und zur Fahrbahnmitte zu ergänzen.
- Der Anschluss des Leerrohrsystems an der Haupttrasse wird von den Schleswiger Stadtwerken hergestellt (Muffe bzw. Verbindung der Leerrohre).
III. Allgemeine Punkte
- Sämtliche Arbeiten sind fachgerecht und unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Verfügungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN-Normen) wie beispielsweise unter II.1 aufgeführt und den sonstigen besonderen Vorschriften anzuwenden.
- Die Bauüberwachung bei Arbeiten auf öffentlichem Grund erfolgt durch die Schleswiger Stadtwerke´oder deren beauftragten Vertreter mit Weisungsbefugnis. Bei Arbeiten auf privatem Grund ist der Eigenleister für die Bauüberwachung zuständig.
- Von den Schleswiger Stadtwerken gestellte Leerrohre und Kabel verbleiben im Eigentum der Schleswiger Stadtwerke. Eine zusätzliche Nutzung der Systeme behalten sich die Schleswiger Stadtwerke vor.
- Der Eigenleister übernimmt die Verantwortung und Gewährleistung für die Ausführungen im Tiefbaubereich (Oberflächen, Gräben, Leerrohrsysteme, etc.) über fünf Jahre und ist erster Ansprechpartner für die Schleswiger Stadtwerke.
- Dem Eigenleister obliegt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Die Sicherung einer ordnungsgemäßen Absperrung, das Aufstellen von Warnhinweisen und erforderlichenfalls das Herstellen eines hinreichenden Verbaus liegen in seiner Verantwortung.
- Die Abnahme der Eigenleistungen erfolgt durch die Schleswiger Stadtwerke oder einen beauftragten Vertreter.
- Eventuell notwendige Nachbesserungen werden dem Eigenleister gesondert in Rechnung gestellt.
Bitte beachten Sie in jedem Fall: Die Fertigstellung der Eigenleistung muss gemeldet werden, damit der Bau der daran anschließenden Leistungen aufgenommen werden kann. Andernfalls kann es zu unnötigen Verzögerungen im Baufortschritt kommen!