100 % Glasfaser für Highspeed Telekommunikation

Unser 100% Glasfasernetz für Schleswig, BZV Schlei-Ostsee und BZV Haddeby

Eine zuverlässige 100% Glasfaser-Telekommunikations-Versorgung ist für Privathaushalte sowie für Unternehmen unverzichtbar. Als kommunales Unternehmen können wir Ihnen diese jederzeit in unserem Glasfaserausbaugebiet gewährleisten. Wir verlegen Glasfaser dabei immer direkt in jedes Gebäude FTTH (=Fiber to the Home). Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen zu spezifischen Auskünften zu einer Anschlussadresse.

Unser Glasfasernetzgebiet

Hausanschlusskosten für Glasfaser

Hausanschlusskosten Standard Glasfaser für Netzgebiet Schleswig

Beschreibung

Kosten/Einheit

Hausanschlusspauschale* Standard Grundpreis bis 20 Meter ab Grundstücksgrenze im Aktionszeitraum 99,00 € /Anschluss**/***
Hausanschlusspauschale* Standard Grundpreis bis 20 Meter ab Grundstücksgrenze während der Baumaßnahme 499,00 € /Anschluss**
Hausanschlusspauschale* Standard Grundpreis bis 20 Meter ab Grundstücksgrenze nach Ende der Baumaßnhame 990,00 € /Anschluss**
Mehrlänge pro Meter ab 50 Meter mit Eigenleistung Tiefbau 25,00 € /lfdm**
Mehrlänge pro Meter ab 20 Meter ohne Eigenleistung Tiefbau 60,00 € /lfdm**


*Die Herstellung eines Glasfaser Hausanschlusses zur Anbindung an das Glasfasernetz der Schleswiger Stadtwerke GmbH ist gebunden an die Beauftragung eines Telekommunikationsproduktes der Schleswiger Stadtwerke GmbH.
**Preise in Euro inkl. der derzeit geltenden gesetzlichen USt. von 19 %/einmalig; für Einfamilienhaus/Mehrfamilienhaus. Die genannten Preise sind vorläufig. Anpassungen des Einmalentgeltes /Baukostenzuschusses können sich im Rahmen der Realisierung ergeben (z.B. aufgrund längerer Anbindungsstrecken und unvorhersehbaren Mehrlängen). Der tatsächliche Preis wird auf Grundlage der tatsächlichen Mengen und Längen nach einer Vor-Ort-Begehung und nach dem tatsächlichen Aufmaß ermittelt und in Rechnung gestellt.
***Der Aktionspreis gilt in den festgelegten Aktionszeiträumen für ausgewählte Aktionsgebiete/einmalig. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Auftragsunterlagen unter: www.stadtwerke-sh.de/glasfaser

Preisstand ab 14. April 2022

Hausanschlusskosten Standard Glasfaser für Netzgebiete Haddeby und Schlei-Ostsee

Beschreibung

Kosten/Einheit

Hausanschlusspauschale* Standard Grundpreis bis 20 Meter ab Grundstücksgrenze während der Baumaßnahme 290,00 € /Anschluss**
Hausanschlusspauschale* Standard Grundpreis bis 20 Meter ab Grundstücksgrenze nach Ende der Baumaßnhame 990,00 € /Anschluss**
Mehrlänge pro Meter ab 50 Meter mit Eigenleistung Tiefbau 25,00 € /lfdm**
Mehrlänge pro Meter ab 20 Meter ohne Eigenleistung Tiefbau 60,00 € /lfdm**

*Die Herstellung eines Glasfaser Hausanschlusses zur Anbindung an das Glasfasernetz der Schleswiger Stadtwerke GmbH ist gebunden an die Beauftragung eines Telekommunikationsproduktes der Schleswiger Stadtwerke GmbH.
**Preise in Euro inkl. der derzeit geltenden gesetzlichen USt. von 19 %; für Einfamilienhaus/Mehrfamilienhaus. Die genannten Preise sind vorläufig. Anpassungen des Einmalentgeltes /Baukostenzuschusses können sich im Rahmen der Realisierung ergeben (z.B. aufgrund längerer Anbindungsstrecken und unvorhersehbaren Mehrlängen). Der tatsächliche Preis wird auf Grundlage der tatsächlichen Mengen und Längen nach einer Vor-Ort-Begehung und nach dem tatsächlichen Aufmaß ermittelt und in Rechnung gestellt. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Auftragsunterlagen unter: www.stadtwerke-sh.de/glasfaser

Preisstand ab 14. April 2022

Vorgaben für die Verlegung von Leitungen im Rahmen des Glasfaserausbaus in Eigenleistung

Bei der Verlegung von Leitungen und Leerrohren im Rahmen des Glasfaser-Ausbaus auf privatem und öffentlichem Grund in Eigenleistung sind folgende Vorgaben und Richtlinien unbedingt zu beachten:

I. Vorgaben zur Verlegung auf privatem Grund

  1. Die Schleswiger Stadtwerke empfehlen auch auf privatem Grund nur fachkundigen Tiefbauunternehmen die Ausführung der Leistungen zu übergeben.
  2. Vor Baubeginn sind Leitungsauskünfte selbständig durch den Eigenleister bzw. seinen beauftragten Tiefbauer einzuholen.
  3. Sämtliche Leerrohre sind mit einer Mindestüberdeckung von 60 cm auf privaten und öffentlichen Flächen und 1,20 m auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu verlegen.
  4. Leerrohre sind in einem Sandbett zu verlegen.
  5. Das zu verbauende Leerrohrsystem wird von den Schleswiger Stadtwerken vorgegeben und kann nach Absprache ab Lager, Werkstraße 1 in 24837 Schleswig, gestellt werden. Die Freigabe der Lagerware ist mindestens fünf Werktage im Voraus mit den Schleswiger Stadtwerken abzustimmen.
  6. Die Lage der Leerrohre ist zu dokumentieren und den Schleswiger Stadtwerken zu übergeben.
  7. Sämtliche Kabel- und Montagearbeiten werden seitens der Schleswiger Stadtwerke durchgeführt.

Dazu zählen u.a.

  • das Einblasen der Kabel,
  • die Herstellung des Wanddurchbruchs und der Hauseinführung,
  • die Montage des Übergabepunktes und die Inbetriebnahme des Anschlusses.

II. Zusätzliche Vorgaben zur Verlegung auf öffentlichem Grund
Neben den unter I. genannten Vorgaben sind die nachfolgend Genannten zu beachten:

  1. Auf öffentlichem Grund sind nur zugelassene Tiefbauunternehmen mit den Arbeiten zu beauftragen.

    Die Ausführung hat gemäß den geltenden Normen und Vorschriften zu erfolgen, z.B.

    • ZTVT-Stb – zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Tragschichten im Straßenba
    • ZTVA-Stb – zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Aufgraben in Verkehrsflächen
    • ZTV Asphalt-Stb – zusätzliche technische Vertragsbedingungen für den Bau von Fahrbahndecken aus Asphalt
    • DIN 4124 Baugruben und Gräben, Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreite
    • UVV – Unfallverhütungsvorschift nach den anerkannten Regeln der Technik
  2. Das Einholen einer verkehrsrechtlichen Anordnung erfolgt eigenständig durch den Eigenleister bzw. seinen beauftragten Tiefbauer inkl. anfallender Gebühren.
  3. Mindestabstände zu anderen Leitungen sind zu beachten.
  4. Den Genehmigungsantrag zur Verlegung von Telekommunikationslinien auf öffentlichem Grund nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) erstellen die Schleswiger Stadtwerke. Erst nach Eingang, vor- liegender Zustimmung und Freigabe seitens der Schleswiger Stadtwerke darf mit den Eigenleistungen begonnen werden. Bei klassifizierten Straßen (Kreis-, Landes-, Bundesstraßen und Autobahnen) ist mit einem längeren Genehmigungszeitraum zu rechnen.
  5. Die Dokumentation bei öffentlichen Straßen ist durch den Eigenleister zu erstellen und neben den vorab genannten Punkten mit Abständen der Leerrohre zum Fahrbahnrand und zur Fahrbahnmitte zu ergänzen.
  6. Der Anschluss des Leerrohrsystems an der Haupttrasse wird von den Schleswiger Stadtwerken hergestellt (Muffe bzw. Verbindung der Leerrohre).

III. Allgemeine Punkte

  1. Sämtliche Arbeiten sind fachgerecht und unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Verfügungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN-Normen) wie beispielsweise unter II.1 aufgeführt und den sonstigen besonderen Vorschriften anzuwenden.
  2. Die Bauüberwachung bei Arbeiten auf öffentlichem Grund erfolgt durch die Schleswiger Stadtwerke´oder deren beauftragten Vertreter mit Weisungsbefugnis. Bei Arbeiten auf privatem Grund ist der Eigenleister für die Bauüberwachung zuständig.
  3. Von den Schleswiger Stadtwerken gestellte Leerrohre und Kabel verbleiben im Eigentum der Schleswiger Stadtwerke. Eine zusätzliche Nutzung der Systeme behalten sich die Schleswiger Stadtwerke vor.
  4. Der Eigenleister übernimmt die Verantwortung und Gewährleistung für die Ausführungen im Tiefbaubereich (Oberflächen, Gräben, Leerrohrsysteme, etc.) über fünf Jahre und ist erster Ansprechpartner für die Schleswiger Stadtwerke.
  5. Dem Eigenleister obliegt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Die Sicherung einer ordnungsgemäßen Absperrung, das Aufstellen von Warnhinweisen und erforderlichenfalls das Herstellen eines hinreichenden Verbaus liegen in seiner Verantwortung.
  6. Die Abnahme der Eigenleistungen erfolgt durch die Schleswiger Stadtwerke oder einen beauftragten Vertreter.
  7. Eventuell notwendige Nachbesserungen werden dem Eigenleister gesondert in Rechnung gestellt.

Bitte beachten Sie in jedem Fall: Die Fertigstellung der Eigenleistung muss gemeldet werden, damit der Bau der daran anschließenden Leistungen aufgenommen werden kann. Andernfalls kann es zu unnötigen Verzögerungen im Baufortschritt kommen!

Weitere Informationen zu unserem Glasfaserangebot erhalten Sie hier