Informationen zu unseren Leitungsauskünften für Ihr Vorhaben

Leitungs- und Trassenplanungs-Auskünfte bei den Schleswiger Stadtwerken beantragen

Sie planen ein Bauvorhaben, Erdarbeiten, Aufgrabungen, Trassen oder Bohrungen auf öffentlichen oder privaten Flächen.
Dann sind wir Ihr Ansprechpartner. Denn Sie müssen im Zuge Ihrer Sorgfalts- und Erkundigungspflicht unbedingt im Voraus Leitungsauskünfte einholen, da im Erdreich die unterschiedlichsten Versorgungsleitungen wie Fernwärme, Wasser, Gas, Strom und Datenübertragung verlaufen. Damit beugen Sie Beschädigungen der Leitungen vor und gewährleisten somit Ihre Sicherheit, den Schutz unserer Leitungen sowie die Versorgungssicherheit der Anwohner*innen. Wir weisen Sie daher auch auf Schadensersatzansprüche hin, die Ihnen durch Leitungsbeschädigungen entstehen können. In öffentlichen Bereichen dürfen nur von der Stadt oder der Kommune zugelassene Tiefbauunternehmen tätig werden.

Bitte beachten Sie, dass Eigentümer*innen oder Nutzungsberechtigte verpflichtet sind, beim Landeskriminalamt, Kampfmittelräumdienst, Mühlenweg 166, 24116 Kiel, eine kostenpflichtige Auskunft über mögliche Kampfmittelbelastungen einzuholen. 

Link zum Download/Antrag Überprüfung Grundstück

Zur Bearbeitung Ihrer Leitungsauskünfte müssen Sie im Vorwege die Nutzungsbedingungen für Leitungsauskünfte im Versorgungsgebiet der Schleswiger Stadtwerke GmbH akzeptieren und unterschrieben an uns zurück senden. Dazu füllen Sie bitte das Dokument vollständig aus. Nur dann können wir Ihre Anfrage bearbeiten. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Nutzungsbedingungen. Wir werden Ihnen nach Sichtung die gewünschte Auskunft erteilen.

Leitungsauskunft - Nutzungsvereinbarung

 

Gas Netz Karte Schleswig und Umlandgemeinden.pdf