Unser Erdgasnetz

Eine zuverlässige Erdgasversorgung ist für Privathaushalte sowie für Unternehmen in unserer Region unverzichtbar. Als kommunales Unternehmen können wir Ihnen diese jederzeit in unserem Netzgebiet gewährleisten. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen zu spezifischen Auskünften zu einer Anschlussadresse.

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Grund- und Ersatzversorgung für Erdgas

Feststellung des Grundversorgers für Erdgas im Netzgebiet gemäß § 36 EnWG

Immer dann, wenn Sie als Haushaltskunde*in vertraglich keinem Lieferanten zuzuordnen sind und sich nicht in der Ersatzversorgung befinden, werden Sie automatisch der Grundversorgung zugeordnet. Die Feststellung des Grundversorgers im jeweiligen Netzgebiet erfolgt alle drei Jahre zum 01. Juli und tritt am 01. Januar des Folgejahres in Kraft.

Im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung der Schleswiger Stadtwerke GmbH beliefert zum Stand 1. Juli 2021 folgendes Energieversorgungsunternehmen die meisten Haushaltskunden mit Erdgas und ist daher der Grundversorger gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG für die Kalenderjahre 2022, 2023 und 20Schleswiger 24:

Schleswiger Stadtwerke GmbH
Werkstraße 1
24738 Schleswig

Die Grundversorgungspflicht gilt bis zum 31.12.2024. Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 1. Juli 2024.

Alternative zum Download unter diesem Link: Feststellung Grundversorgungsinformationen.pdf

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04621 . 801-220