Allgemeine Hinweise und Downloads
Informationen zu den Wärmenetzen
Wir sind als Wärmenetzbetreiber verantwortlich für das öffentliche Wärmenetz in unserem Netzgebiet in Schleswig und Schaalby. Dazu zählen der Bau, die Unterhaltung und der Betrieb der Netze. Für die Versorgung Ihres Gebäudes mit Wärme ist die Anbindung an das öffentliche Wärmenetz Voraussetzung. Von diesem wird eine Verbindung zu Ihrem Gebäude geschaffen. Die Verbindung endet in Ihrem Hausanschlusskasten - ab diesem Hausübergabepunkt sind Sie für die weitere Hausinstallation und Anlagentechnik verantwortlich. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen zu spezifischen Auskünften zu einer Anschlussadresse.
Downloads und Informationen zu den Versorgungs- und Anschlussbedingungen, Preisen und Primärenergiefaktoren
Preisblätter
Preisblätter Wärme Gildestraße
- Preisblatt Wärme Gildestraße ab 01.04.2024_Q2.pdf
- Preisblatt Wärme Gildestraße ab 01.01.2024_Q1.pdf
- Preisblatt Wärme Gildestraße ab 01.10.2023_Q4.pdf
- Preisblatt Wärme Gildestraße ab 01.07.2023_Q3.pdf
- Preisblatt Wärme Gildestraße ab 01.04.2023_Q2.pdf
- Preisblatt Wärme Gildestraße ab 01.01.2023_Q1.pdf
Preisblätter Wärme Staffelpreise
- Preisblatt Wärme Staffelpreise ab 01.04.2024_Q2.pdf
- Preisblatt Wärme Staffelpreise ab 01.01.2024_Q1.pdf
- Preisblatt Wärme Staffelpreise ab 01.10.2023_Q4.pdf
- Preisblatt Wärme Staffelpreise ab 01.07.2023_Q3.pdf
- Preisblatt Wärme Staffelpreise ab 01.04.2023_Q2.pdf
- Preisblatt Wärme Staffelpreise ab 01.01.2023_Q1.pdf
Preisanpassungsformeln
Im Fernwärmebereich ist die Nutzung von Preisanpassungsformeln der auch vom Gesetzgeber in § 24 Abs. 4 AVBFemwärmeV ausdrücklich vorgesehene Regelfall. Angesichts der regelmäßig langfristig abgeschlossenen Fernwärmeverträge handelt es sich bei der Möglichkeit der Preisanpassung urn ein Gebot der wirtschaftlichen Vernunft, urn den vereinbarten Preis an die bei Vertragsschluss noch nicht vorhersehbaren, veränderten Umstände anzupassen.
Wärmepreisberechnung
Das Entgelt für Fernwärme setzt sich aus einem verbrauchsabhängigen Bestandteil (Arbeitspreis) und fixen Preisbestandteilen (Grund- und Messpreis) zusammen:
Arbeitspreis (in Cent/kWh) = Der Arbeitspreis (AP) umfasst die vebrauchsbezogenen Kosten für die eingesetzte Energie und regelmäßig auch die derzeitigen Umlagen und Steuern.
Grundpreis (in EUR/kW/Jahr) = Der Grundpreis (GP) umfasst die Bereitstellung der Wärmeleistung, die Vorhaltung von Wärmeerzeugungs- und -verteilungsanlagen sowie deren Wartung Messpreis (EUR/Zahler/Jahr) = Der Messpreis (MP) beinhaltet die Kosten für die errichtete Messeinrichtung.
Jeder Preis wird mit speziellen Preisänderungsfaktoren angepasst und Instandhaltung.
Der neue Preis (Pneu) errechnet sich durch Multiplikation des bis dahin geltenden Preises (Po) mit dem Verhaltnis des neuen Preisänderungsfaktors (PFneu) zu dem Preisänderungsfaktor aus dem Vorzeitraum (PFo): Pneu = Po X PFneu / PFo
Die Ausgangswerte werden individuell für jedes Netzgebiet bestimmt.
Preisänderungsfaktoren und Indizes
Die Erzeugungskosten für unsere Fernwärme sind von vielen Faktoren abhängig. Neben den wesentlichen Einflussgrößen der Brennstoffkosten und Lohnkosten spielen auch allgemeine Kostenentwicklungen eine Rolle. Um diese Faktoren möglichst transparent und marktkonform abzubilden, verwenden wir in unseren Preisanpassungsformeln verschiedene Indizes. Soweit das Statistische Bundesamt keine geeigneten Indexwerte veröffentlicht, verwenden wir an dieser Stelle unseren tatsächlichen, vertraglich vereinbarten Bezugspreis, den wir ebenfalls veröffentlichen.
Die Indizes des Statistischen Bundesamtes finden Sie unter folgendem Link: Ubersicht aktueller Fachserien - Statistisches Bundesamt (destatis.de)
Konkret verwenden wir derzeit folgende Indizes:
- Lohnkostenindex: Der Lohnkostenindex spiegelt den Anteil der Personalkosten zum Betrieb des Wärmenetzes und der Wärmeerzeugung wieder. Wir legen hier den Monatsverdienst für Beschaftigte im öffentlichen Dienst in rechtlich selbstständigen Versorgungsbetrieben (TV-V) Entgeltgruppe 5, Stufe 5 ohne Sonderzahlung und Zulagen zum Anpassungszeitpunkt, zugrunde.
Veröffentlicht unter: TV-V Tarifvertrag: Entgelttabelle 2022 fur Versorgungsbetriebe (oeffentlichen-dienst.de) - Investitionskostenindex: Arithmetischer Mittelwert der veröffentlichten Monatswerte für den Zeitraum vom November des Vorvorjahres bis Oktober des Kalenderjahres vor Beginn des neuen Lieferjahres des Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte Nr. 1 „Gewerbliche Erzeugnisses insgesamt" gemäß den monatlichen Veröffentlichungen des statistischen Bundesamtes, Fachserie 17, Reihe 2, 2015 = 100
Veröffentlicht unter: Fachserie 17 - Preise - Statistsiches Bundesamt (destatis.de) - Index für die Entwicklung der Brennstoffkosten Erdgas: Bruttoarbeitspreis für eine Belieferung mit Erdgas in der Verbrauchsstufe medium bis 5.197 kWh/a Grundversorgungstarif des Grundversorgers für die Stadt Schleswig zum Anpassungszeitpunkt.
Die Werte finden Sie auf dieser Seite im Internet: www.stadtwerke-sh.de/schleswig/produkte/erdgas/erdgas-sh/erdgas-schleswig - Index für Entwicklung der Brennstoffkosten für leichtes Heizol (HEL): Arithmetische Mittelwerte der veröffentlichten Monatswerte von drei Monaten des Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandabsatz), lange Reihe, Ziffer 5.6.3 Leichtes Heizol - Euro/Hektoliter bei Lieferung von mindestens 500 t an den Großhandel, ab Lager einschließlich Mineralölsteuer und Erdölbevorratungsbeitrag (EBV), Deutschland, ohne Mehrwertsteuer Erhebungsstichtag 15. des Monats, 2015 = 100
Veröffentlicht unter: Daten zur Energiepreisentwicklung - Lange Reihe (destatis.de) - Index für die Entwicklung des Fernwärmemarktes: Arithmetische Mittelwerte der veröffentlichten Monatswerte von drei Monaten des Index fCir „Femwärme", entsprechend der Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes, Fachserie 17, Reihe 7 (Verbraucherpreisindizes fur Deutschland) CC13-0455002200, 2015 = 100
Veröffentlicht unter: Daten zur Energiepreisentwicklung - Lange Reihe (destatis.de)
Die fortlaufende Übersicht der Preisänderungsfaktoren für die Wärmepreisgestaltung sehen Sie hier (Stand: 12/2022):
Zeitpunkt: | 01.01.2023 |
---|---|
Lohn (L): | 3.386,42 |
Investitonsgüterindex (I) | 146,93 |
Gaspreis (G) | 17,72 |
leichtes Heizöl (HEL) | 115,99 |
Fernwärme (F) | 133,9 |
Bezeichnung//Monat/Jahr | 01/2021 | 02/2021 | 03/2021 | 04/2021 | 05/2021 | 06/2021 | 07/2021 | 08/2021 | 09/2021 | 10/2021 | 11/2021 | 12/2021 | 01/2022 | 02/2022 | 03/2022 | 04/2022 | 05/2022 | 06/2022 | 07/2022 | 08/2022 | 09/2022 | 10/2022 | 11/2022 | 12/2022 | 01/2023 | 02/2023 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
L* | 3275,44 | 3275,44 | 3326,54 | 3326,54 | 3326,54 | 3326,54 | 3326,54 | 3326,54 | 3326,54 | 3326,54 | 3326,54 | 3326,54 | 3326,54 | 3326,54 | 3326,54 | 3386,42 | 3386,42 | 3386,42 | 3386,42 | 3386,42 | 3386,42 | 3386,42 | 3386,42 | 3386,42 | 3386,42 | |
I* | 106,20 | 106,90 | 107,90 | 108,80 | 110,40 | 111,80 | 113,90 | 115,60 | 118,30 | 122,80 | 123,80 | 130,00 | 132,80 | 134,60 | 141,20 | 145,20 | 147,50 | 148,40 | 156,30 | 168,60 | 172,50 | 162,20 | - | - | - | |
Berechnung/Wert | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | 146,93 | 149,03 |
G* | 6,42 | 6,42 | 6,42 | 6,42 | 6,42 | 6,42 | 6,42 | 6,42 | 6,42 | 6,42 | 6,42 | 6,42 | 8,86 | 8,86 | 8,86 | 8,86 | 8,86 | 8,86 | 8,86 | 11,97 | 11,97 | 11,47 | 11,47 | 11,47 | 17,72 | |
HEL* | 45,95 | 50,36 | 53,36 | 51,83 | 53,18 | 55,53 | 57,23 | 55,95 | 58,85 | 69,45 | 67,20 | 63,66 | 71,66 | 79,00 | 123,47 | 104,70 | 104,23 | 124,23 | 119,59 | 116,11 | 110,18 | 121,68 | - | - | ||
Berechnung/Wert | 32,30 | 31,80 | 34,08 | 38,48 | 44,43 | 49,89 | 51,85 | 52,79 | 53,51 | 55,31 | 56,24 | 57,34 | 61,42 | 65,17 | 66,77 | 67,51 | 71,44 | 91,38 | 102,39 | 110,80 | 111,05 | 116,02 | 119,98 | 115,29 | 115,29 | |
F* | 95,60 | 95,80 | 95,90 | 96,10 | 96,10 | 96,10 | 97,20 | 97,50 | 97,60 | 100,40 | 101,60 | 101,60 | 109,10 | 110,50 | 111,60 | 118,70 | 119,50 | 121,90 | 130,60 | 132,60 | 133,00 | 136,10 | - | - | ||
Berechnung/Wert | 94,90 | 94,43 | 94,06 | 94,57 | 95,20 | 95,77 | 95,93 | 96,03 | 96,10 | 96,47 | 96,93 | 97,43 | 98,50 | 99,87 | 101,20 | 104,10 | 107,06 | 110,40 | 113,60 | 116,60 | 120,03 | 124,00 | 128,03 | 132,07 | 133,90 | 134,55 |
*L = Monatsverdienst für Beschäftigte im öffentlichen Dienst in rechtlich selbständigen Versorgungsbetrieben (TV-V) Entgeltgruppe 5, Stufe 5 ohne Sonderzahlung und Zulagen zum Anpassungszeitpunkt www.oeffentlichen-dienst.de/entgelttabelle/tv-v.html
*I = GENESIS-Tabelle: PÄK-I: Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte insgesamt: Deutschland, Monate Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte Deutschland, Fachserie 17, Reihe 2; 2015 =100
*G = Bruttopreis für eine Belieferung mit Erdgas in der Verbrauchsstufe maximum (Stufe 3) Grundversorgung
*HEL = GENESIS-Tabelle: PÄK-HEL: Erzeugerpreise für leichtes Heizöl: Deutschland, Monate, Art der Lieferung, Berichtsort bzw. Geltungsbereich Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte Erzeugerpreise für leichtes Heizöl (EUR/hl) Lieferung v. mind. 500 t a.d. Großhandel, ab Lager Berichtsort bzw. Geltungsbereich Deutschland
*F = GENESIS-Tabelle: Fernwärme: Verbraucherpreisindex: Deutschland, Monate, Klassifikation der Verwendungszwecke des Individualkonsums Verbraucherpreisindex für Deutschland
Anpassungszeitraum
Die Anpassung des Grundpreises erfolgt zum 01.01. eines Jahres. Der Arbeitspreis ändert sich zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. des Lieferjahres.
Beispielrechnung
Zur besseren Verständlichkeit möchten wir eine Beispielrechnung anhand der folgenden, unverbindlichen Formel vornehmen. [Das Beispiel entspricht dem Preisblatt Gildestraße.]
GPneu = GPo*[0,1+0,4*L/Lo + 0,5*I/Io)]
Ausgangswerte [Stand: 01.01.2021]:
GPo = 292,09 EUR
Lo = 3.275,44EUR
L = 3.386,42 EUR
Io = 103,86 EUR
I = 146,93 EUR
Der GPneu würde sich zum 01.01.2023 dann wie folgt berechnen:
GPneu = 292,09 * [0,1+0,4 * (3.386,42/3.275,44) + 0,5 * (146,93/103,86)]
GPneu = 292,09 * [0,1 + 0,4 * 1,03 + 0,5 * 1,41]
GPneu = 356,61 EUR (inkl. 19% Ust (320,65 € inkl. 7 % Ust)
Hinweis: Die o.g. Berechnungen und Werte sind nur beispielhaft und dienen ausschließlich der Erläuterung. Hieraus kann keine Verbindlichkeit für den Einzelfall abgeleitet werden.
Primärenergiefaktoren
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt vor, dass bei Änderung, Erweiterung oder Neuerrichtung von Gebäuden ein bestimmter Primärenergiebedarf des jeweiligen Gebäudes nicht überschritten werden darf. Je nach eingesetztem Energieträger (Erdgas, Heizöl, Strom, Erneuerbare Energien) und Anlagentechnik (Heizkessel, Kraft-Wärme-Kopplung etc.) gibt die EnEV pauschale Primärenergiefaktoren vor, welche zur Berechnung des Primärenergiebedarfs eingesetzt werden müssen.
Nahwärmenetz Schleswig Mozartstraße:
Wärmeerzeugung zu 100 % aus fossilem Brennstoff (Erdgas) ohne Kraft-Wärme-Kopplung, Primärenergiefaktor fp nach FW 309-1 (AGFW); Pauschalwert nach Länderministerkonferenz 1,3.
Nahwärmenetz Schaalby:
Wärmeerzeugung zu 100 % aus fossilem Brennstoff (Erdgas) ohne Kraft-Wärme-Kopplung, Primärenergiefaktor fp nach FW 309-1 (AGFW); Pauschalwert nach Länderministerkonferenz 1,3.
Nahwärmenetz Schleswig Ellerndiek:
Wärmeerzeugung zu 100 % aus fossilem Brennstoff (Erdgas) ohne Kraft-Wärme-Kopplung, Primärenergiefaktor fp nach FW 309-1 (AGFW); Pauschalwert nach Länderministerkonferenz 1,3.
Die CO2-Emissionen werden zur Zeit auf Anfrage berechnet.
Netzanschluss Fernwärme beauftragen
Den Anschluss Ihres Gebäudes, Änderungen oder die Trennung des Anschlusses an unser Netz beauftragen Sie bei uns. Dazu finden Sie Informationen, Anträge und Ansprechpartner*innen, damit wir Ihnen das entsprechende Angebot erstellen können:
- Anmeldung einer Fernwärmeinstallation.pdf
- BDEW-Merkblatt Der Netzanschluss.pdf
- Technische Anschlussbedingungen Fernwärme.pdf
- Versorgungsbedingungen Fernwärme (AVBFernwärmeV).pdf
- Ergänzende Bedingungen zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)
- Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung (FFVAV).pdf
Netzanschluss Kalte Nahwärme beauftragen
Den Anschluss Ihres Gebiets und Gebäudes sowie Änderungen oder die Trennung des Anschlusses an unser Netz beauftragen Sie bei uns. Informationen, Anträge und Ansprechpartner finden Sie direkt unterhalb. Wir erstellen Ihnen gern ein entsprechendes Angebot. Informationen über unsere bisherigen und geplanten Projekte erhalten Sie auf der Website der Stadtwerke SH.
Hinweis
Die hier veröffentlichten Vertragstexte einschließlich der AGB und der weiteren Anlagen dürfen ausschließlich für Vertragsschlüsse mit der Schleswiger Stadtwerke GmbH verwendet werden. Jede andere Verwendung – auch in Auszügen oder Teilen – ist verboten.