Unser Stromnetz
Eine zuverlässige Stromversorgung ist für Privathaushalte sowie für Unternehmen in unserer Region unverzichtbar. Als kommunales Unternehmen können wir Ihnen diese jederzeit in unserem Netzgebiet gewährleisten. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen zu spezifischen Auskünften zu einer Anschlussadresse.
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Grund- und Ersatzversorgung für Strom
Feststellung des Grundversorgers für Strom im Netzgebiet gemäß § 36 EnWG
Immer dann, wenn Sie als Haushaltskunde*in vertraglich keinem Lieferanten zuzuordnen sind und sich dazu weder in der Ersatzversorgung noch in der Notstrom-Belieferung befinden, werden Sie automatisch der Stromgrundversorgung zugeordnet. Die Feststellung des Grundversorgers im jeweiligen Netzgebiet erfolgt alle drei Jahre zum 01. Juli und tritt am 01. Januar des Folgejahres in Kraft.
Im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung der Schleswiger Stadtwerke GmbH belieferte zum Stand 1. Juli 2021 folgendes Energieversorgungsunternehmen die meisten Haushaltskunden*innen mit Strom und ist daher der Grundversorger gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG für die Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024:
Schleswiger Stadtwerke GmbH
Werkstraße 1
24837 Schleswig
Die Grundversorgungspflicht gilt bis zum 31. Dezember 2024. Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 1. Juli 2024.
Festestellung Grundversorgungsinformationen.pdf
Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV.pdf
Ergänzende Bedingungen für die Grundversorgung.pdf
Stromkennzeichnung nach §42 EnWG 2021 Bezugsjahr 2022.pdf
Ausführliche Informationen und die aktuellen Umlagen finden Sie auf der Internetseite www.netztransparenz.de
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Ihre Ansprechpartner*innen
