Unser Stromnetz

Eine zuverlässige Stromversorgung ist für Privathaushalte sowie für Unternehmen in unserer Region unverzichtbar. Als kommunales Unternehmen können wir Ihnen diese jederzeit in unserem Netzgebiet gewährleisten. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen zu spezifischen Auskünften zu einer Anschlussadresse.

Grund- und Ersatzversorgung für Strom

Feststellung des Grundversorgers für Strom im Netzgebiet gemäß § 36 Abs. 2 EnWG

Immer dann, wenn Sie als Haushaltskunde*in vertraglich keinem Lieferanten zuzuordnen sind und sich dazu weder in der Ersatzversorgung noch in der Notstrom-Belieferung befinden, werden Sie automatisch der Stromgrundversorgung zugeordnet. Die Feststellung des Grundversorgers im jeweiligen Netzgebiet erfolgt alle drei Jahre zum 01. Juli und tritt am 01. Januar des Folgejahres in Kraft.

Im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung der Schleswiger Stadtwerke GmbH belieferte zum Stand 1. Juli 2021 folgendes Energieversorgungsunternehmen die meisten Haushaltskunden*innen mit Strom und ist daher der Grundversorger gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG für die Kalenderjahre 2022, 2023 und 2024:

Schleswiger Stadtwerke GmbH
Werkstraße 1
24837 Schleswig

Die Grundversorgungspflicht gilt bis zum 31. Dezember 2024. Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 1. Juli 2024.

Ausführliche Informationen und die aktuellen Umlagen finden Sie auf der Internetseite www.netztransparenz.de

Feststellung des Grundversorgers für Strom im Netzgebiet gemäß § 36 Abs. 2 EnWG

Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 EnWG verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Immer dann, wenn Sie als Haushaltskunde*in vertraglich keinem Lieferanten zuzuordnen sind und sich dazu weder in der Ersatzversorgung noch in der Notstrom-Belieferung befinden, werden Sie automatisch der Stromgrundversorgung zugeordnet.

Es wurde zum 01. Juli 2024 festgestellt, dass die Schleswiger Stadtwerke GmbH, Werkstraße 1, 24837 Schleswig im Netzgebiet der Stadt Schleswig für den Zeitraum vom 01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027 Grundversorger ist.

Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 1. Juli 2027.

Ausführliche Informationen und die aktuellen Umlagen finden Sie auf der Internetseite www.netztransparenz.de

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