Anschluss steuerbarer Verbrauchseinrichtungen
Informationen zum §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Seit dem 01. Januar 2024 sind die geänderten gesetzlichen Regelungen (§14a EnWG) in Kraft getreten, die die netzorientierte Steuerung von Verbrauchseinrichtungen regeln.
Die Teilnahme an der netzorientierten Steuerung ist für alle neuen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen verpflichtend, die an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden.
Zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gehören:
- Wärmepumpen
- Private Ladeeinrichtungen für E-Autos
- Anlagen zur Raumkühlung
- Stromspeicher
mit einer Leistung größer 4,2 Kilowatt (kW) und einem Anschluss am Niederspannungsnetz.
Im Fall einer drohenden Überlastung des lokalen Stromnetzes darf der Verteilnetzbetreiber die im überlasteten Netzabschnitt vorhandenen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen flexibel steuern und kurzzeitig auf die gesetzlich festgelegte Mindestleistung von 4,2 kW reduzieren. Der reguläre Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen. Im Gegenzug erhalten Sie als Verbraucherin oder Verbraucher eine Netzentgeltreduzierung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) finden sich auf der Website unter diesem externern Link: Bundesnetzagentur - Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen
Hier finden Sie die Beschlüsse der Bundesnetzagentur zum Thema steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz
Externen Link anzeigen: Beschluss BK6-22-300
Festlegung von Netzentgelten für steuerbare Anschlüsse und Verbrauchseinrichtungen (NSAVER) nach § 14a EnWG
Externern Link anzeigen: Beschluss BK8-22/010-A
Beantragung je nach Bedarf auswählen
Anmeldung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (steuVE)
Sie möchten eine neue steuVE anschließen, eine bereits bestehende steuVE melden oder eine technische Änderung (beispielsweise Änderung Steuerungsart, Austausch oder Demontage) anzeigen?
Dann sprechen Sie Ihren Installateursbetrieb an zur Anmeldung unter Nutzung dieser Links:
Modulwechsel zur netzorientierten Steuerung
Sie erhalten bereits reduzierte Netzentgelte nach dem neuen Modell seit dem 01.01.2024 und möchten das bisher gewählte Modul der Netzentgeltreduzierung ändern?
Dann nutzen Sie unser Antragsformular „Modulwechsel zur netzorientierten Steuerung“:
Wechsel einer Bestandsanlage in die netzorientierte Steuerung
Sie haben eine steuVE, die bereits vor dem 01.01.2024 mit reduzierten Netzentgelten abgerechnet wurde und möchten in das neue Modell wechseln?
Dann nutzen Sie unser Antragsformular "Wechsel einer Bestandsanlage in die netzorientierte Steuerung":