Modulwechsel zur netzorientierten Steuerung (§14a EnWG)

Sie erhalten bereits reduzierte Netzentgelte nach dem neuen Modell vom 1. Januar 2024 und möchten das bisher gewählte Modul der Netzentgeltreduzierung ändern?
Dann nutzen Sie gerne das untenstehende Antragsformular.
Welche Formen der Netzentgeltreduzierung gibt es?

  • Modul 1: Pauschale jährliche Netzentgeltreduzierung 
    Bei dieser Option gibt es eine jährliche Prämie für die flexible Steuerung der Anlage.
  • Modul 2: Reduzierung des Arbeitspreises pro Kilowattstunde
    Bei dieser Option reduziert sich der Arbeitspreis pro Kilowattstunde für die Energiemenge der steuVE. Voraussetzung dafür ist ein zusätzlicher Zähler für die steuVE. Sofern dieser nicht vorhanden ist, muss ein Elektroinstallateur den Zähler über das Installateurportal anmelden.
  • Modul 3 (ab 01.04.2025): Zeitvariables Netzentgelt (nur möglich in Ergänzung zu Modul 1)
    Diese Option stellt ein optionales Anreizmodul mit zeitvariablen Netzentgelten dar.
    Voraussetzung: Für dieses Modul ist ein intelligentes Messsystem erforderlich.

Die Preise für Modul 1 bis 3 sind auf unserer Internetseite unter Netzentgelte Strom einsehbar.

Die Abrechnung der Netzentgelte erfolgt wie gehabt über den Lieferanten. Der Lieferant ist verpflichtet die entsprechenden Preisbestandteile der oben genannten Module separat auszuweisen.

Änderung meiner Angaben zur netzorientierten Steuerung nach § 14a EnWG

Hinweis: Sie finden Ihre Vertragskontonummer auf der Verbrauchsabrechnung Ihres Stromanbieters.
Hinweis: Sie finden Ihre Marktlokation auf der Verbrauchsabrechnung Ihres Stromanbieters.
Hinweis: Bitte geben Sie die Nummer Ihres Zählers an, der den Bezugsstrom Ihres steuerbaren Gerätes misst.
Hinweis: Bitte wählen Sie eine der drei Optionen. Hinweis: Für Modul 2 ist eine separate Messung der Energiemenge der steuerbaren Verbrauchseinrichtung und für Modul 3 ein intelligentes Messsystem erforderlich.

* = Pflichtfeld